Pflegehilfsmittel

Einfach und schnell zu Deinen Pflegehilfsmitteln 40€/Monat

Maximal 40 Euro pro Monat zahlt die Pflegekasse, um Pflegebedürftigen und deren Angehörigen den Alltag zu erleichtern.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Das Sozialgesetzbuch regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
Die Versorgung von pflegebedürftigen, sich in der häuslichen Pflege befindenden Personen mit Pflegehilfsmitteln wird im SGB XI §40 geregelt.
 
Folgende drei Kriterien müssen erfüllt sein um Anspruch auf die Pauschale zu haben:
Es muss ein anerkannter Pflegegrad vorhanden sein (Pflegegrad 1 – 5).
Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen.
Mindestens eine private Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter) muss die Pflege durchführen, ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes.
 
Wichtig:

Zu beachten ist, dass es sich nur um die häusliche Pflege handelt, für stationäre Pflegeheimbewohner gelten abweichende Regelungen. Hier ist normalerweise das entsprechende Heim für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zuständig.
 
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden, falls Anspruch besteht, mit einer Pauschale von bis zu 40 Euro monatlich vergütet. Falls der Bezug der Pflegehilfsmittel den Betrag von 40 Euro übersteigt, können Sie die Differenz selbst dazu bezahlen.
Die Entscheidung über die Gewährung von Pflegehilfsmitteln trifft die Pflegekasse

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gemäß §40 Abs, 1 -3 SBG XI sind:

Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch

Bettschutzeinlagen sollen Körperflüssigkeiten aufnehmen und schützen dadurch nicht nur das Bett und dessen Bezug, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen zugleich einen höheren Liegekomfort und Trockenheit.

Schutzbekleidung / Schutzschürzen

Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend.

Einmalhandschuhe

Einweghandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen, zum anderen schützen sie alle Beteiligten aktiv vor Infektionen oder ansteckenden Krankheiten.

Desinfektionsmittel für Hände

Händedesinfektion dient dem hygienischen Schutz vor Keimen und macht einen wesentlichen Teil der Risikoverringerung von Infektionskrankheiten aus. Sie sollten Händedesinfektionsmittel daher im Pflegealltag regelmäßig und entsprechend der Gebrauchsanweisungen nutzen. Damit schützen Sie auch Ihren Pflegebedürftigen bestmöglich.

Mundschutz und Fingerlinge

Ein Mundschutz schützt sowohl Pfleger als auch Pflegebedürftige vor Krankheitserregern. Er ist schon in dem Moment ratsam, in dem der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson erkältet ist und es schnell zu einer Erkrankung kommen kann.

Man merkt schnell, dass diese Hilfsmittel in erster Linie die Arbeit der pflegenden Person erleichtern sollen und zum Einmalgebrauch gedacht sind.

Unser Service zur Beantragung

Den Antrag zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmitteln herunterladen, ausdrucken und ausfüllen und an uns weiterleiten:

Selbstverständlich halten wir die Anträge auch bei uns in der Apotheke für Sie bereit. 

Nach erfolgter Genehmigung durch die Pflegekasse können Sie dann jeden Monat bis zu einer Höhe von 40 Euro ohne Zuzahlung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln bei uns in der Apotheke versorgt werden.
Die Abrechnung gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.

Noch leichter und komfortabler ist es, wenn Sie die monatlich benötigten Pflegehilfsmittel auswählen, und wir Ihnen dieses auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Paket zuschicken. Sie bekommen das Pflegehilfsmittel-Paket dann bequem Monat für Monat automatisch nach Hause geliefert.

Antrag auf Kostenübernahme zum Download